Sie haben als Vorsorge-Maßnahme 1 eine Übersicht Ihres digitalen Nachlasses erstellt und mit den Vorsorge-Maßnahmen 2 bis 5 festgelegt, wer Sie vertreten soll, wenn Sie wegen Krankheit, Unfall oder Tod Ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Dabei wurde in Vorsorge-Maßnahme 2 auch bereits das Sichern von Online-Daten angesprochen. Das ist jedoch nicht nur bei Facebook
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