Vorsorge 4: Benennen Sie einen Notfall-Verwalter für Ihre Konten und Daten

Sie haben mit den Vorsorge-Maßnahmen 2 und 3 Stellvertreter für Ihr Facebook- und Google-Konto bestimmt. Doch was ist mit den vielen anderen Online-Konten? Im Fall einer schweren Erkrankung oder nach Ihrem Ableben sollte Sie jemand vertreten können. Erteilen Sie dazu eine Vorsorgevollmacht. Das ist mit der Vorlage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
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