Bund und Länder streiten sich bei einer neuen Verordnung, die als „Recht auf schnelles Internet“ bezeichnet wird. Die Bundesregierung hat 10 Megabit pro Sekunde (Mbps) als „schnell“ vorgeschlagen, die Länder fordern 30 Mbps, so wie es die Europäische Kommission vorsieht. Beides ist Schneckentempo, denn Stand der Technik sind Glasfaser-Anschlüsse mit 500 Mbps oder 1 Gbps.
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