Ob Strandurlaub, Städtereise oder Business-Trip: Wenn Ihr Flieger deutlich zu spät am Zielort ankommt als eigentlich geplant war oder kurz vor dem Abflug annulliert wurde, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung. Doch die Fluggesellschaften stellen sich oft quer. So kommen Sie einfach und sicher zu Ihrer Entschädigung. Für welche Flüge Entschädigungen in
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