Editorial: Hilft Ihnen das neue „Recht auf schnelles Internet“?

Das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKG) soll ab Sommer 2022 „schnelles“ Breitband-Internet ermöglichen. Unter „schnell“ versteht unsere Regierung 20 Mbit/s. Das ist für manche ländliche Gegenden viel, aber für Städte eher langsam. Und durch Home-Office, Fernunterricht, Telefon und Video per Internet liegt der Minimum-Bedarf bei 40 Mbit/s – pro Person! Verlassen Sie sich nicht auf das neue
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