Vorsorge 4: Benennen Sie einen Notfall-Verwalter für Ihre Konten und Daten

Sie haben mit den Vorsorge-Maßnahmen 2 und 3 Stellvertreter für Ihr Facebook- und Google-Konto bestimmt. Doch was ist mit den vielen anderen Online-Konten von Online-Shops oder Online-Diensten? Im Fall einer schweren Erkrankung oder nach Ihrem Ableben sollte Sie jemand vertreten können. Erteilen Sie dazu eine Vorsorgevollmacht. Das ist mit der Vorlage des Bundesministeriums der Justiz
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