Bisher durfte der Staat schon bei relativ kleinen Straftaten einen Staatstrojaner auf Ihrem PC oder Handy installieren. Das erlaubte die seit 2017 gültige Quellen-Telekommunikationsüberwachung (kurz: Quellen-TKÜ). Der Staatstrojaner ermöglicht es Ermittlungsbehörden unter anderem, Ihre Gespräche mitzuhören, Ihre E-Mails zu lesen, Ihren Aufenthaltsort und Ihre Kontakte zu ermitteln. Jetzt entschied das Bundesverfassungsgericht: Die Quellen-TKÜ ist in
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