Leser Klaus M. hatte im Internet ein Fitnessgerät bestellt, von dem ihm sein Physiotherapeut ein paar Tage später aus Gesundheitsgründen vehement abriet. Jetzt wollte Klaus M. die Bestellung per Fax widerrufen, doch beim Online-Shop des Verkäufers war keine Faxnummer angegeben. „Was soll ich denn nun machen?“, fragte er mich verzweifelt. Er kannte die neuen Verbraucherrechte
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